Gefährdungsbeurteilung Schulträger bezügliche der CO2-Rückatmung

Mit diesem Schreiben hast Du die Möglichkeit, bei dem Träger der Schule Deiner Kinder eine Gefährdungsbeurteilung einzuholen. Laut Vorschrift der Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist dies nicht nur am Arbeitsplatz vorgeschrieben. Es gelten auch für die Schulen und SchülerInnen klare Vorgaben und Abläufe, die einzuhalten sind!

Besonders beim Tragen von Masken gibt es genaue Richtlinien und bereits im Vorfeld des Einsatzes von Masken muss eine Gefährdungsbeurteilung und eine entsprechende Unterweisungen stattgefunden haben.

Du hast eine Antwort bekommen? Wir bitten Dich, uns das Antwortschreiben auf dieses Schreiben im Hochladezentrum zur Verfügung zu stellen, damit wir den nächsten Schritt auf Deinen Anforderungen anpassen können. Dort kannst Du nicht nur das Antwortschreiben des Schulträgers hochladen, egal wie die Antwort ausgefallen ist, sondern uns auch mitteilen, dass Du gar keine Antwort erhalten hast. Für den bundesweiten Eindruck sind wir auf Deine Hilfe angewiesen!

Tina Romdhani: Neues Musterschreiben an Schulträger bezügliche der CO2-Rückatmung

Wir bedanken uns herzlichst für Deine Untersützung und auch für die Spenden, die uns erreichen!